Arbeits- und Sozialrecht

Berufskrankheit: Silikose

 

Bei einer Silikose (Quarzstaublungenerkrankung) ist immer an das Vorliegen einer Berufskrankheit zu denken.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Entschädigung ablehnt?

Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben.

Rechtsanwalt Rolf Battenstein
Leostr. 21
40545 Düsseldorf
Telefon: 0211 573578
Fax: 0211 551027
E-Mail: kanzlei@battenstein.de

Schriften zum Thema auf Anforderung.

webmaster@silikose.de

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